AGB

  1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fahrgast.
  2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
  4. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
  5. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
  6. Die Beförderung kann ausgeschlossen werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuß vor der Fahrt vorliegt.
  7. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten und dem Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
  8. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage - mindestens 48 Stunden vor Fahrtbeginn - führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
  9. Die ausgestellten Gutscheine sind 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Sonderregelungen im Einzelfall sind nach Absprache möglich. Bei Stornierung der Fahrt durch den Passagier wird eine Stornogebühr von 30 % des Fahrpreises erhoben.
  10. Schadensersatzansprüche wegen Absage des Startes durch das Luftfahrtunternehmen sind ausgeschlossen.
  11. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß erfüllt.
  12. Die Mitnahme von explosions-, brandgefärdeten oder radioaktiven Gütern ist Untersagt. Für zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  13. Das Luftfahrtunternehmen haftet nicht für Schäden, die aus Befolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Ballonfahrgastes herrühren und auch nicht für Schäden die am Wege zum und vom Ballon entstehen.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.
  15. Die Nichtbeachtung der „Besonderen Regeln und das Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluß bei der Fahrt führen.
  16. Grundsätzlich gilt, daß wir uns zufriedene Fahrgäste wünschen. Bitte sprechen Sie im Falle von Unstimmigkeiten mit der Geschäftsleitung.

Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten

Der Luftfrachtführer / Pilot erteilt den Passagieren vor Antritt der Fahrt eine Einweisung. Den Anweisungen des Piloten ist Folge zu leisten.

Passende Kleidung für eine Ballonfahrt ist, was Sie an diesem Tage, bei diesem Wetter, zu einer Wanderung anziehen würden. Im Winter empfiehlt sich der sogenannte „Zwiebel-Look“, also mehrere Schichten Kleidung, die einerseits Wärme speichern und andererseits schichtweise abgelegt werden können. Grundsätzlich ist festes Schuhwerk zu wählen. Da die Landung des Heißluftballones auf einem Feld oder einer Wiese erfolgt, sollte die Kleidung robust sein und „schmutzfest“.

Das Luftfahrtunternehmen, bzw. der Pilot ist vor Fahrtantritt über gesundheitliche Vorkommnisse und Einschränkungen zu informieren (insbesondere Herz- und Kreislauferkrankungen, Wirbelsäulenschäden, psychische Erkrankungen usw.). Im Zweifelsfalle sollte Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.

Der Ballongast muß Selbst alle behördlich festgelegten Reiseformalitäten erfüllen, alle erforderlichen Ausreise-, Einreise und sonstigen Dokumente vorweisen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass 2 Stunden vor der vereinbarten Treffzeit, wegen der endgültigen Wetterentscheidung unter der jeweils bei Terminvereinbarung bekannt gegebenen Telefonnummer seitens des Fahrgastes anzurufen ist.

Unsere Services rund um Ballonfahren und Heissluftballons im Überblick:

Ballon fahren     Ballon Gutscheine     Ballon Werbung     Ballon Verkauf